Erster Teil. Einführung.- § 1. Der Begriff des fehlerhaften Staatsakts im Sinne vorliegender Arbeit.- a) Der Begriff des Staatsakts.- b) Der Begriff des Fehlers.- Zweiter Teil. Die formalistische Behandlung des fehlerhaften Staatsakts.- § 2. Begriff und Formen der Unwirksamkeit.- a) Der Begriff der Unwirksamkeit.- b) Die a priorisehen Unwirksamkeitsformen der logisch-dogmatischen Richtung.- ?) Die Zivilisten.- ??) Der französische Zweig.- ??) Der deutsche Zweig.- ?) Die Publizisten.- § 3. Die Versuche der Gegenstandsbegrenzung durch die Kategorien des Rechtsgeschäfts und der Rechtshandlung.- a) Die Bedeutung dieser Kategorien für die Theorie des fehlerhaften Staatsakts.- b) Die privatrechtlichen Versuche, bestimmte Tatbestände als Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen festzustellen.- ?) Das Willens-oder Erklärungsziel als Unterscheidungskriterium.- ?) Die Notwendigkeit eines Rechtserfolgswillens als Kennzeichen des Rechtsgeschäfts.- ?) Die teleologische Unterscheidung von Rechtsgeschäft und Rechtshandlung als eigentlich verwandte Methode der privatrechtlichen Theorie.- c) Haltlosigkeit der publizistischen Versuche, Staatsakte rechtlicher Eigentümlichkeit mittels der privatrechtlichen Definitionen des Rechtsgeschäfts und der Rechtshandlung zu gewinnen.- § 4. Versuch einer psychologischen Verbindung von Fehler und Unwirksamkeitsform.- § 5. Versuche einer logischen Verbindung von Fehler und Unwirksamkeitsform.- a) Das Verfahren logischer Deduktion.- b) Die petitio principii als Verbindungsbrücke.- c) Die Aufgabe des formalistischen Verfahrens zugunsten eines teleologisohen.- Dritter Teil. Notwendigkeit und Verfahren teleologischer Rechtsauslegung.- § 6. Die Methode der Rechtsauslegung und der fehlerhafte Staatsakt.- a) Unzulänglichkeit der herrschenden Lehre von der Rechtsauslegung.- b) Unmöglichkeit deduktiver Rechtsauslegung.- c) Grundlosigkeit induktiver Rechtsauslegung.- d) Notwendigkeit und Verfahren teleologischer Rechtsauslegung.- e) Bedeutung des Ergebnisses für die Lehre vom fehlerhaften Staatsakt.- Vierter Teil. Versuch einer teleologischen Behandlung des fehlerhaften Staatsakts.- § 7. Abhängigkeit der Bedeutung eines Fehlers von der konkreten Wertlage.- a) Unzulänglichkeit der französischen teleologischen Richtung.- b) Beispiele für verschiedene Wertlagen.- ?) Wirksamkeit eines fehlerhaften Staatsakts im Interesse der Privaten.- ?) Wesentliche und unwesentliche Fehler.- ?) Wesen und soziale Funktion des Akts.- ?) Abhängigkeit der Fehlerfolge von der Möglichkeit, den Fehler geltend zu machen.- ?) Abhängigkeit der Fehlerfolge von der Rechtskraft der verletzten Norm.- ?) Grenzen der Zulässigkeit privatrechtlicher Analogie für teleologische Rechtsauslegung.- c) Behandlung des fehlerhaften Staatsakts de lege ferenda.- § 8. Die Feststellung des Fehlers.- § 9. Fehlergründe und Fehlerfolgen.- a) Der rechtslogische Ort des Fehlers im allgemeinen.- b) Der fehlerhafte belastende Akt.- ?) Das Recht des Untertanen zum Widerstand.- ?) Der nichtige Akt.- ?) Der anfechtbare Akt.- c) Der begünstigende Akt.- ?) Die Begünstigung durch unzuständige Stellen.- ?) Die irrtümliche Erteilung einer Begünstigung.- ?) Die durch unlautere Mittel erlangte Begünstigung.- § 10. Das Verfahren teleologischer Rechtsauslegung im Sinne vorliegender Arbeit und der Methodenstreit der Rechtswissenschaft.